(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass der Verein als Ausbilder auftritt, Werkstatteinrichtungen und Lehr- und Lernmittel für die berufliche Bildung, insbesondere die überbetriebliche Ausbildung, beschafft und bereitstellt.
Darüber hinaus ist es Ziel des Vereins, Maßnahmen durchzuführen, durch die Arbeitslose, insbesondere schwervermittelbare Langzeitarbeitslose, beraten, gecoacht, profilt, vermittelt, qualifiziert und weitergebildet werden. Dies trifft insbesondere für langzeitarbeitslose Empfänger von Grundsicherung (Hartz IV) zu.