Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
Während Ihrer geförderten Beschäftigung über § 16 i oder § 16 e sind wir für Sie da. Wir begleiten Sie in schwierigen Situationen am Arbeitsplatz, stärken Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung und erarbeiten mit Ihnen berufliche Perspektiven für den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Personen, die eine geförderte Beschäftigung (nach § 16e oder 16i SGB II) haben und ihre Arbeitgeber:innen
- Beratung, Betreuung und Begleitung: Während Ihrer geförderten Beschäftigung sind wir für Sie da.
- Durchhaltevermögen unterstützen: Etwas passt nicht? Wir schauen gemeinsam warum und versuchen, mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.
- Berufliche Orientierung geben: Was machen Sie nach der geförderten Beschäftigung? Wir haben Ideen und schauen, was geht.
- Krisen meistern: Schritt für Schritt versuchen wir Probleme und Konflikte aus dem Weg zu räumen.
- Umfeld stärken: Wir schauen mit Ihnen auch nach links und rechts, wenn es nicht weitergeht. Ihr Umfeld beziehen wir so mit ein, wie es für Sie passt.
Sie können das Coaching absolvieren, wenn das Jobcenter Ihnen die Teilnahme empfiehlt und Sie mit diesem unterstützen möchte.
Das Coaching findet in Form von Einzelgesprächen statt, die wir je nach Ihrem Bedarf zeitlich bemessen und individuell ausrichten. Die Gesprächstermine vereinbaren wir in Absprache mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Sie können sowohl beim Arbeitgeber, in unseren Büros als auch bei Beratungseinrichtungen stattfinden.
Die Gespräche umfassen pro Monat maximal 12 Stunden.
- Ihre Arbeitssituation stabilisiert sich.
- Sie finden Lösungen für Probleme und Konflikte.
- Sie entwickeln Perspektiven für den Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung.
Ludwigshafen
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